Förderprogramme für Investitionen

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Regionalförderung (RWP) mit Investitionszuschuss im Kreis Heinsberg

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) ist in verschiedener Hinsicht eine Besonderheit: Wesentlicher Unterschied zu den sonstigen Instrumenten zur Finanzierung von Investitionen ist die Art der Förderung, denn das RWP kann arbeitsplatzsichernde oder arbeitsplatzschaffende Investitionen kleiner oder mittlerer Unternehmen im Kreis Heinsberg mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu 20 % unterstützen.

 

Grundlage dafür ist die Einstufung des gesamten Kreises Heinsberg als D-Fördergebiet der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe, die kürzlich bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben wurde.

 

Das Programm ist nur für Unternehmen aus Branchen mit überwiegend überregionalem Umsatz anwendbar, außerdem gelten eine Reihe weiterer Beschränkungen beim Zugang. Beantragung und Förderung mit dem RWP laufen - im Gegensatz zu allen anderen entsprechenden Instrumenten - nicht im Hausbankverfahren!

 

Die WFG hat langjährige Erfahrung in der Beratung zu diesem Programm und bietet eine ausführliche Information und Vorab-Prüfung zur Förderbarkeit von Investitionsvorhaben aus dem RWP an. Außerdem vermittelt sie bei Bedarf vertiefende Beratungskontakte zur NRW.Bank, bei der auch die Antragstellung zu erfolgen hat.

 

Erfahren Sie mehr: Offizielle Informationen zum RWP

KfW-Bank

Die KfW-Bank ist die größte nationale Förderbank der Welt. Sie ist zu 80 % im Besitz des Bundes und 20 % der Bundesländer. Mit ihrem bundesweit anwendbaren Förderinstrumentarium bietet sie eine wesentliche Grundlage der Mittelstandsförderung in Deutschland. Neben einer Reihe anderer Aufgabenbereiche steht die Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft im Fokus der Geschäftspolitik des Institutes. Dazu bietet die KfW Zugang zu einer Vielzahl entsprechender Förderinstrumente in den Bereichen Gründung, Wachstum, Innovation, Energie und Umweltschutz.

Näheres zur KfW

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Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) ist in verschiedener Hinsicht eine Besonderheit: Wesentlicher Unterschied zu den sonstigen Instrumenten zur Finanzierung von Investitionen ist die Art der Förderung, denn das RWP kann arbeitsplatzsichernde oder arbeitsplatzschaffende Investitionen kleiner oder mittlerer Unternehmen im Kreis Heinsberg mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu 20 % unterstützen.

 

Grundlage dafür ist die Einstufung des gesamten Kreises Heinsberg als D-Fördergebiet der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe, die kürzlich bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben wurde.

 

Das Programm ist nur für Unternehmen aus Branchen mit überwiegend überregionalem Umsatz anwendbar, außerdem gelten eine Reihe weiterer Beschränkungen beim Zugang. Beantragung und Förderung mit dem RWP laufen - im Gegensatz zu allen anderen entsprechenden Instrumenten - nicht im Hausbankverfahren!

 

Die WFG hat langjährige Erfahrung in der Beratung zu diesem Programm und bietet eine ausführliche Information und Vorab-Prüfung zur Förderbarkeit von Investitionsvorhaben aus dem RWP an. Außerdem vermittelt sie bei Bedarf vertiefende Beratungskontakte zur NRW.Bank, bei der auch die Antragstellung zu erfolgen hat.

 

Erfahren Sie mehr: Offizielle Informationen zum RWP

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Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) ist in verschiedener Hinsicht eine Besonderheit: Wesentlicher Unterschied zu den sonstigen Instrumenten zur Finanzierung von Investitionen ist die Art der Förderung, denn das RWP kann arbeitsplatzsichernde oder arbeitsplatzschaffende Investitionen kleiner oder mittlerer Unternehmen im Kreis Heinsberg mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu 20 % unterstützen.

 

Grundlage dafür ist die Einstufung des gesamten Kreises Heinsberg als D-Fördergebiet der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe, die kürzlich bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben wurde.

 

Das Programm ist nur für Unternehmen aus Branchen mit überwiegend überregionalem Umsatz anwendbar, außerdem gelten eine Reihe weiterer Beschränkungen beim Zugang. Beantragung und Förderung mit dem RWP laufen - im Gegensatz zu allen anderen entsprechenden Instrumenten - nicht im Hausbankverfahren!

 

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Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) ist in verschiedener Hinsicht eine Besonderheit: Wesentlicher Unterschied zu den sonstigen Instrumenten zur Finanzierung von Investitionen ist die Art der Förderung, denn das RWP kann arbeitsplatzsichernde oder arbeitsplatzschaffende Investitionen kleiner oder mittlerer Unternehmen im Kreis Heinsberg mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu 20 % unterstützen.

 

Grundlage dafür ist die Einstufung des gesamten Kreises Heinsberg als D-Fördergebiet der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe, die kürzlich bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben wurde.

 

Das Programm ist nur für Unternehmen aus Branchen mit überwiegend überregionalem Umsatz anwendbar, außerdem gelten eine Reihe weiterer Beschränkungen beim Zugang. Beantragung und Förderung mit dem RWP laufen - im Gegensatz zu allen anderen entsprechenden Instrumenten - nicht im Hausbankverfahren!

 

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Ansprechpartner
Axel Wahlen
Telefon: +49 2452 / 13 18 26
Telefax: +49 2452 / 13 18 50
wahlen(at)wfg-kreis-heinsberg(dot)de
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